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Mietbedingungen (ABG)

1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug fachgerecht und schonend zu behandeln.

2. Der Mietpreis beinhaltet: Wartungsarbeiten, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen.

3. Tritt während der Mietzeit ein Schaden auf, der die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigt, kann der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkosten von 100 € beauftragen. 

4. Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Tank übergeben. Der Mieter hat nach Ende des Mietverhältnisses das Fahrzeug wieder vollbetankt zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, werden dem Mieter die Kosten für die Betankung sowie eine Servicegebühr von 20 € berechnet.

5. Der Mieter ist verpflichtet bei Übergabe des Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis vorzulegen. Der Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit einem Jahr eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. 

6. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder der im Mietvertrag angegebenen Personen geführt bzw. genutzt werden. Bei Fahrzeugabholung müssen zusätzlich angegebene Fahrer anwesend sein und deren Führerschein vorlegen. 

7. Das Fahrzeug darf nur im Öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, jedoch nicht zu Motorsportlichen Zwecken, zur Weitervermietung und zur Beförderung von Gefahrgutstoffen. 

8. Der Mieter verpflichtet sich das Ladegut ordnungsgemäß zu sichern. 

9. Das Mietfahrzeug ist für die Auslandsnutzung vom Vermieter zu genehmigen. 

10. Bei Zuwiderhandlung der Bestimmungen ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen bzw. zurückzutreten. 

11. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Das Fahrzeug ist mit Ausnahme der durch den Mietgebrauch normalen Abnutzung im selben Zustand zurückzugeben. Stark verschmutzte Fahrzeuge werden mit 50 € Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben so gelten die normalen Grundgebührtarife. 

12. Es ist eine Barvorauszahlung des voraussichtlichen Mietpreises zu entrichten. Endabrechnung erfolgt bei Rückgabe des Fahrzeuges. 

13. Der Mieter haftet nach den Allgemeinen Haftungsbestimmungen unbeschränkt für alle die von ihm für den Vermieter zugefügten Schäden, insbesondere wenn eine Fahrt unter Drogen oder alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit stattfindet oder bei Nichtbeachtung des Zeichens 265 StVO (Durchfahrtshöhe). 

14. Das Fahrzeug ist Vollkasko versichert, jedoch trägt der Mieter einen Selbstanteil von 500 € auch bei Fremdschäden (z.B. beschädigte PKW, Gebäude usw.). Bei Glasschäden haftet der Mieter mit einem Selbsanteil von bis zu 250 €. Reifenschäden sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet für alle Verstöße die er im Kraftfahrzeugverkehr begeht. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. 

15. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, und den Vermieter zu benachrichtigen. Bei Rückgabe des Fahrzeuges oder spätestens 2 Tage nach dem Unfallzeitpunkt hat der Mieter den Vermieter über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Im Unfallbericht müssen Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie deren amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten sein.

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